Hinterbliebenenrenten
Renten an Hinterbliebene
werden nach dem Tod des Versicherten auf Antrag an Witwen,
Witwer, an frühere Ehegatten und an Waisen gezahlt, wenn
der Versicherte die Wartezeit von 60 Kalendermonaten erfüllt
hat und die sonstigen Voraussetzungen vorliegen.
Witwen- oder Witwerrente
wird ohne sonstige Voraussetzungen gezahlt, und zwar
auch dann, wenn die Ehe erst geschlossen wurde, als der Ehemann
bereits Rentner war.
Die bisherige Voraussetzung für die Witwerrente,
daß die Verstorbene den Unterhalt der Familie überwiegend
bestritten hatte, ist seit 1. 1. 1986 weggefallen.
Rente
an eine frühere Ehefrau des Versicherten
kommt nur in Frage, wenn die Ehe vor dem 1. 7. 1977 aufgelöst
wurde und der Versicherte zur Zeit des Todes unterhaltspflichtig
war oder im letzten Jahr vor seinem Tod Unterhalt geleistet
hat; in bestimmten Fällen auch ohne diese Unterhaltspflicht.
Unter denselben Voraussetzungen wird nach dem Tod einer Versicherten
auch Rente an ihren früheren Ehemann gezahlt.
Erziehungsrente
erhält eine frühere Ehefrau (früherer Ehemann),
deren Ehe nach dem 30. 6. 1977 aufgelöst wurde, nach
dem Tod ihres früheren Ehegatten aus ihrer eigenen Versicherung,
wenn sie bis dahin eine Wartezeit von 60 Kalendermonaten und
folgende weitere Voraussetzungen erfüllt: Sie erhält
die Rente,
wenn sie wegen Kindererziehung durch eine Beschäftigung
oder selbständige Tätigkeit nicht mehr erzielt als
monatlich drei Zehntel der für Monatsbezüge in der
Rentenversicherung
geltenden Beitragsbemessungsgrenze und eine andere Beschäftigung
oder Tätigkeit wegen der Kindererziehung auch nicht erwartet
werden kann.
Die Rente wird als Berufsunfähigkeitsrente
berechnet, wenn mindestens ein waisenrentenberechtigtes Kind
vorhanden ist. Werden mindestens 3 waisenrentenberechtigte
Kinder erzogen oder 2 solche unter 6 Jahren, dann wird die
Rente als Erwerbsunfähigkeitsrente berechnet, vorausgesetzt,
daß kein Erwerbseinkommen von mehr als % der in der
Rentenversicherung für Monatsbezüge geltenden Beitragsbemessungsgrenze
erzielt wird und wegen der Kindererziehung auch nicht erwartet
werden kann.
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