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Hinterbliebenenrenten



Renten an Hinterbliebene
werden nach dem Tod des Versicherten auf Antrag an Witwen, Witwer, an frühere Ehegatten und an Waisen gezahlt, wenn der Versicherte die Wartezeit von 60 Kalendermonaten erfüllt hat und die sonstigen Voraussetzungen vorliegen.

Witwen- oder Witwerrente
wird ohne sonstige Voraussetzungen gezahlt, und zwar auch dann, wenn die Ehe erst geschlossen wurde, als der Ehemann bereits Rentner war.

Die bisherige Voraussetzung für die Witwerrente,
daß die Verstorbene den Unterhalt der Familie überwiegend bestritten hatte, ist seit 1. 1. 1986 weggefallen.

Rente an eine frühere Ehefrau des Versicherten
kommt nur in Frage, wenn die Ehe vor dem 1. 7. 1977 aufgelöst wurde und der Versicherte zur Zeit des Todes unterhaltspflichtig war oder im letzten Jahr vor seinem Tod Unterhalt geleistet hat; in bestimmten Fällen auch ohne diese Unterhaltspflicht. Unter denselben Voraussetzungen wird nach dem Tod einer Versicherten auch Rente an ihren früheren Ehemann gezahlt.

Erziehungsrente
erhält eine frühere Ehefrau (früherer Ehemann), deren Ehe nach dem 30. 6. 1977 aufgelöst wurde, nach dem Tod ihres früheren Ehegatten aus ihrer eigenen Versicherung, wenn sie bis dahin eine Wartezeit von 60 Kalendermonaten und folgende weitere Voraussetzungen erfüllt: Sie erhält die Rente, wenn sie wegen Kindererziehung durch eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nicht mehr erzielt als monatlich drei Zehntel der für Monatsbezüge in der Rentenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenze und eine andere Beschäftigung oder Tätigkeit wegen der Kindererziehung auch nicht erwartet werden kann.


Die Rente wird als Berufsunfähigkeitsrente berechnet, wenn mindestens ein waisenrentenberechtigtes Kind vorhanden ist. Werden mindestens 3 waisenrentenberechtigte Kinder erzogen oder 2 solche unter 6 Jahren, dann wird die Rente als Erwerbsunfähigkeitsrente berechnet, vorausgesetzt, daß kein Erwerbseinkommen von mehr als % der in der Rentenversicherung für Monatsbezüge geltenden Beitragsbemessungsgrenze erzielt wird und wegen der Kindererziehung auch nicht erwartet werden kann.

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